Ratgeber · Carport · Stand 25.09.2026

Carport an der Grundstücksgrenze in Berlin: 9-Meter- und 15-Meter-Regel

Für einen Carport nahe der Grundstücksgrenze ist nicht nur die Genehmigungsfrage entscheidend. § 6 BauO Bln regelt, welche Gebäude in Abstandsflächen beziehungsweise ohne eigene Abstandsflächen zulässig sein können.

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Unverbindliche Projektanfrage

Projekt passend zum Thema anfragen

Je konkreter die Angaben, desto besser lässt sich einschätzen, welcher Fachbetrieb zum Vorhaben passt.

Carport genauer einordnen

Keine erfundenen Referenzen oder „Meisterbetrieb“-Versprechen: holzbauberlin.com ist als Anfrage- und Vermittlungsplattform konzipiert.

Die wesentlichen Maße aus § 6 BauO Bln

Für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten nennt § 6 eine mittlere Wandhöhe bis 3 m und eine Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand von bis zu 9 m je Grundstücksgrenze. Die Dachneigung darf dabei 45 Grad nicht überschreiten.

Die Länge der entsprechenden Bebauung, die die Abstandsflächentiefe zu Grundstücksgrenzen nicht einhält, darf auf dem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Vorhandene Nebengebäude mit erfassen

Für die Gesamtbetrachtung reicht es nicht, nur den neuen Carport auszumessen. Bereits vorhandene grenznahe Gebäude oder Anlagen können die zulässige Gesamtlänge beeinflussen.

Grenzrecht ist nicht die einzige Prüfung

Auch wenn die Maße des Abstandsflächenrechts eingehalten werden, können Bebauungsplan, Baugrenzen oder andere öffentlich-rechtliche Vorgaben relevant bleiben.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Darf ein Carport direkt an die Grenze?

§ 6 BauO Bln lässt bestimmte Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume innerhalb der dort genannten Maße ohne eigene Abstandsfläche zu. Die gesamte Grundstückssituation muss trotzdem geprüft werden.

Zählt der Dachüberstand in die 9 m?

Die Vorschrift nennt die Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand.

Projekt statt Theorie

Eigene Situation mit Foto oder Plan einordnen lassen

Die Anfrage wird dem passenden Leistungsbereich zugeordnet. Je konkreter der Bestand beschrieben ist, desto besser.