Grundstück und Bestand gemeinsam betrachten
Bebauungsplan, vorhandene Genehmigungssituation, Gebäudehöhe und Art der Nutzung bilden den rechtlichen Ausgangspunkt. Erst daraus lässt sich ableiten, welche zusätzliche Bebauung grundsätzlich denkbar ist.
Entwurf nicht ohne Tragwerk entwickeln
Planungsrechtliche Machbarkeit und statische Machbarkeit sollten parallel geprüft werden. Ein genehmigungsfähiger Entwurf hilft wenig, wenn der Bestand die Lasten nicht sinnvoll aufnehmen kann.
Früh benötigte Unterlagen
Hilfreich sind Bestandspläne, genehmigte Bauunterlagen, Lageplan, Fotos und vorhandene statische Nachweise. Bei älteren Gebäuden kann eine ergänzende Bestandsaufnahme notwendig sein.